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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alstercloud GmbH 

  1. Gegenstand des Vertrages 

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der AlsterCloud GmbH (nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend in Kurzform „Kunde“ genannt), soweit diese nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden müssen seitens der Agentur schriftlich akzeptiert werden.

1.2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenanreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmalig ausdrücklich vereinbart werden. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Konzept & Beratungsleistungen, Grafikdesgin, Corporate Design, Webdesign und Programmierung, Softwareprogrammierung. Die detaillierte Beschreibung der von der Agentur zu erbringenden Dienstleistungen nebst Leistungsumfang und Zeitraum ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, den Briefings und Re-Briefings sowie den jeweils zugrundeliegenden Projektverträgen nebst Anlagen.

  1. Vertragsgegenstand 

2.1 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das von dem Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber der Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch für den Fall, dass infolgedessen für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.

3.2. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Jede weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

3.3. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

3.4. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen der Agentur sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.5. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung durch die Agentur kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden explizit ausgeschlossen werden.

3.6. Die erbrachten Leistungen der Agentur dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden.

3.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung der Agentur.

3.8. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Kunden zu.

 

  1. Vergütung

4.1. Verträge werden je nach Leistungsumfang für eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten geschlossen, wenn nicht anderweitig und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Danach kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen bis zum jeweiligen Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4.2. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ab dem ersten Tag des Verzugseintritts ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschaden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.3. Bei länger andauerndem Zahlungsverzug und Verstreichen einer angemessenen Frist zur Zahlung kann die Agentur den Vertrag fristlos kündigen oder die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zu einer Teilzahlung zurückstellen und für die restliche Leistung Vorauszahlung verlangen.

4.4. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

4.5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Agentur von dem Kunden alle ihr dadurch entstehenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber etwaigen Dritten freigestellt.

4.6. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

4.7. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

  1. Zusatzleistungen

5.1.Unvorhersehbarer Mehraufwand, der sich insbesondere bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Website des jeweiligen Kunden ergibt, bedarf der ausdrücklichen Absprache zwischen den Parteien und gegebenenfalls einer entsprechenden Nachhonorierung.

5.2. Für eine nachträgliche kostenpflichtige Anpassungen bei einer Website des Kunden veranschlagt die Agentur je Stunde einen Betrag in Höhe von 89,00 € zzgl. USt. Die meisten Anpassungen, die an der Kundenwebsite vorgenommen werden, sind im Angebot bereits enthalten.

5.3. Zusätzlich in Rechnung gestellt werden folgende grundlegenden Änderungen an der Kunden-Website, welche die Agentur jeweils nach zeitlichem Aufwand berechnet.

Hierzu gehören:

– die grundlegende Überarbeitung des Designs bzw. der Inhalte,

– das Hinzufügen von einzelnen Unterseiten,

– die Anpassung der Navigations-Struktur auf der jeweiligen Website,

– die Gestaltung, Recherche sowie das Lektorat von Nicht-Standard-Inhalten (Texte, Bilder),

– die individuelle Programmierung von Custom-Funktionen,

– die individuelle Erstellung von Slidern (Bilderkarussel).

5.4. Implementierung eines Website-Konzeptes

Das Website-Angebot „Landingpage“ beinhaltet eine maßgeschneiderte Gestaltung, die während der initialen Auftragskoordination vereinbart wird. Hinsichtlich des Angebots „Silber & Platin-Website“ wird das Rahmendesign im Zuge der Auftragsklärung festgelegt. Sobald die Beauftragung erfolgt ist, wird das ausführliche Design durch ein vereinbartes Online Meeting oder durch ein Zusammentreffen vor Ort bei uns zur Detailabstimmung präzisiert.

Website-Gestaltung

Im Rahmen unserer Website-Gestaltung verfolgen wir den bewährten Ansatz, der auf der Verwendung von etablierten Design-Templates basiert. Die Individualisierung dieser Vorlagen erfolgt durch eine sorgfältige Anpassung verschiedener Elemente wie Farbschema, Typografie, Inhalt und Bildauswahl sowie das Logo und die Platzierung einzelner Komponenten. Dabei kann es trotz der durchgeführten Individualisierung gelegentlich vorkommen, dass eine gewisse Ähnlichkeit zwischen den von uns erstellten Websites besteht.

Lieferung von Inhalt durch den Kunden via Email

Ein zeitgerechter Erhalt von Inhalten ist entscheidend, um mögliche Verzögerungen bei der Website-Erstellung zu vermeiden. Sollte es trotz Vereinbarung zur kundenseitigen Bereitstellung von Inhalten zu Ausfällen in der Anlieferung kommen, nehmen wir eine Erstellung des Website-Entwurfs auf Basis von Platzhalter-„Dummy-Inhalten“ vor und leiten den Prozess zur Abnahme ein.

Verwendung bestehender Online-Inhalte des Kunden

Bei Vorhandensein von bereits online veröffentlichten Inhalten des Kunden, wie beispielsweise Bilder auf einer bereits existierenden Website, gewährt die Beauftragung uns die Erlaubnis, auf diese Inhalte zuzugreifen, sie anzupassen (einschließlich Bearbeitungen wie das Zuschneiden) und sie im Kontext der Alstercloud Online-Marketing-Kampagnen des Kunden zu verwenden.

Abstimmung und Koordination von Website-Entwürfen

Sobald der Website-Entwurf abgeschlossen ist, übermitteln wir dem Kunden den Zugangslink zur erstellten Website, entweder per E-Mail oder telefonisch. Der Kunde hat nun die Möglichkeit, uns sein Feedback zum Entwurf zu geben oder die Freigabe zu erteilen. In unseren Standard-Website-Angeboten sind grundsätzlich zwei Abstimmungsphasen vorgesehen.

  1. Geheimhaltungspflicht der Agentur

6.1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln.

6.2. Die Agentur hat dabei sowohl ihre Mitarbeiter als auch die von hinzugezogenen Dritten in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

  1. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages auf Wunsch an den Kunden zurückgegeben.

7.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach ausdrücklicher Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

  1. Gewährleistung und Haftung der Agentur

8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Die Agentur arbeitet auf Basis eines Dienstleistungsvertrages.

8.2. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach dem Bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Absprache mit der Agentur die hieraus entstehenden Kosten.

8.3. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Bilder und Entwürfe.

8.4. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

  1. Verwertungsgesellschaften

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

9.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

  1. Leistungen Dritter

10.1. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.

10.2. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 36 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

  1. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

11.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.

11.2. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

  1. Media-Planung und Media-Durchführung

12.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

12.2. Die Agentur bemüht sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiterzugeben.

12.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber der Agentur entsteht dadurch nicht.

  1. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

13.1. Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.

13.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden.

13.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.

13.4. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

  1. Abtretung

Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Agentur abtreten und nur, soweit die Interessen der Agentur hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltung 

Dem Kunden stehen Aufrechnung- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt wurde

  1. Datenschutz

Im Rahmen der Kundenbetreuung und Auftragsabwicklung werden die Daten des Kunden mittels EDV bearbeitet und über den Zeitraum des Auftrags hinaus gespeichert. Hiermit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.

  1. Streitigkeiten

17.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so wird angeregt, vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um bestenfalls eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

17.2. Die Kosten hierfür werden zwischen dem Kunden und der Agentur geteilt.

  1. Schlussbestimmungen

18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Hamburg.

18.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Google Ads

Nachfolgende AGB gelten für unsere Google Ads-Werbekampagnen und weitere Werbeplattformen. Alstercloud GmbH (nachfolgend „Alstercloud“) bewirbt Google Ads, die Werbeplattform der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland (nachfolgend „Google”).

  1. Vertragsgegenstand und Leistungen

1.1 Für alle Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) und Auftragnehmer (nachfolgend „Alstercloud“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend in Kurzform „AGB“ genannt). Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von Alstercloud schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

1.2. Alstercloud erbringt Dienstleistungen im Bereich des Onlinemarketings. Diese Dienstleistungen umfassen die Erstellung von Anzeigen und das Schalten von Werbekampagnen für die Werbeform Google Ads, die der Kunde beauftragt hat. Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus der von Alstercloud erstellten Leistungsbeschreibung.

  1. Angebot und Vertragsschluss 

2.1. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2.2. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und Alstercloud zustande. Für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrags ist die Schriftform erforderlich.

2.3. Die Bestellung einer Dienstleistung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot i.S.d. § 145 BGB dar. Im Falle der Annahme dieses Angebots versendet Alstercloud eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail an den jeweiligen Kunden.

  1. Einrichtung und Nutzung des Ads-Kontos 

3.1. Alstercloud richtet im Namen des Kunden ein Ads-Konto bei Google ein und verwaltet dieses über seinen Kundencenter. Alternativ kann auch der Kunde seinen Google Ads-Account mit Alstercloud verknüpfen, so dass es hierüber verwaltet werden kann.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Alstercloud und den Google Werberichtlinien auf eine eigene Ads-Werbekampagne(n) oder über anderweitige Drittanbieter auf gleicher URL zu verzichten.

3.3. Alstercloud ist berechtigt, verwandte oder ähnliche Keywords zur Einbuchung der Anzeigen zu nutzen, wenn auf Basis der vereinbarten Keywords kein signifikanter Traffic erzielbar ist. Alstercloud überprüft kontinuierlich, welche Werbekampagne(n) den Werbezielen des Kunden am besten gerecht werden. Die Anzeigen erscheinen so lange, bis das Tagesbudget an Klickkosten verbraucht ist. Alstercloud ist darum bemüht, bestehende Ads-Kampagnen bestmöglich zu optimieren.

3.4. Der Kunde erhält monatlich eine Auswertungsstatistik und/ oder Auswertungsgespräche, um den Erfolg der Kampagne nachvollziehen zu können. Art und Umfang der Auswertungsstatistik obliegen Alstercloud.

3.5. Im Falle eines von Alstercloud erstellten Google Ads-Konto ist der Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe des Benutzerkontos nach Vertragsbeendigung zu verlangen. Anders verhält es sich bei Kunden, die das Benutzerkonto bei Vertragsbeginn selbst mit eingebracht haben. Diese verbleiben nach Vertragsende weiterhin im Eigentum des Kunden.

3.6. Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung und Veröffentlichung der von ihm übermittelten Daten berechtigt ist. Der Kunde prüft die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Anzeigendaten. Eine Bewerbung – von laut Google rechtswidrigem Inhalt – wird von Alstercloud nicht durchgeführt.

3.7. Alstercloud übernimmt keine Gewähr für den Inhalt und Wahrheitsgehalt der beauftragten Anzeigen.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

4.1. Verträge werden je nach Leistungsumfang für eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten geschlossen, wenn nicht anderweitig und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Danach kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen bis zum jeweiligen Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4.2. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform (Per Brief, E-Mail oder Fax).

4.3. Nach wirksamer Kündigung nebst Kündigungsbestätigung durch Alstercloud, ist dem Kunden die weitere Nutzung der von Alstercloud entworfenen Anzeigentexte nur gegen Entrichtung einer einmaligen Nutzungsgebühr von € 600,00 gestattet.

4.4. Gelangt Alstercloud noch vor Schaltung der Anzeigentexte zu der Einschätzung, dass sich eine Google Ads-Kampagne für den Kunden nicht lohnt, hat Alstercloud das Recht, das bestehende Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden.

  1. Rechts- oder sittenwidrige Werbung

Die zu bewerbenden Produkte oder Dienstleistungen dürfen nicht gegen geltende Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstoßen sowie sittenwidrig sein.

  1. Änderung von Leistungsbedingungen

Sollte Google grundlegende Änderungen an den bekannten Funktionsbedingungen der Werbeform Google Ads vornehmen, auf die Alstercloud keinen Einfluss hat und die evtl. negativen Einfluss auf die Werbekampagnen haben, ist dies kein Grund für eine vorzeitige Beendigung des bestehenden Vertragsverhältnis bzw. der laufenden Werbekampagne(n). Auch kann kein Rechtsanspruch gegen Alstercloud als Drittanbieter geltend gemacht werden.

 

  1. Vergütung

Der Kunde und Alstercloud vereinbaren im beidseitig unterzeichneten Auftragsschein ein festes monatliches Werbe- oder Tagesbudget. Das Werbebudget wird üblicherweise vom Kunden direkt über das Google-Konto verrechnet. Wird das Werbebudget jedoch über Alstercloud abgerechnet, berechnet Alstercloud dem Kunden eine im Auftragsschein ausgewiesene Servicepauschale.

  1. Preise, Zahlungen. Fälligkeit 

8.1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind ohne Abzüge spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen.

8.2. Ab Eintritt des Verzuges kann Alstercloud Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB geltend machen.

  1. Mitwirkungspflicht 

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, damit Alstercloud die vertragliche Leistung erbringen kann. Ist etwa für eine textliche Anzeigengestaltung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, ist dieser zur Mitwirkungshandlung verpflichtet. Der Textinhalt wird sodann mit dem Kunden abgestimmt, kann jedoch auch von der jeweiligen Website des Kunden entnommen werden.

9.2. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, ist Alstercloud von der Leistungspflicht befreit. Leistet Alstercloud dennoch, wird der Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

  1. Haftungsausschluss für Inhalte

10.1. Der Kunde ist für die Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht selbst verantwortlich.

10.2. Alstercloud ist als Diensteanbieter nicht gemäß §§ 8-10 TMG verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.

10.3. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen wird Alstercloud diese Inhalte umgehend entfernen.

  1. Haftungsausschluss für Links

11.1. Das Angebot von Alstercloud enthält Links zu externen Website Dritter, auf deren Inhalte Alstercloud keinen Einfluss hat. Deshalb kann Alstercloud für die fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen.

11.2. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird Alstercloud derartige Links umgehend entfernen.

  1. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

12.1. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.

12.2. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber selbst erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird Alstercloud derartige Inhalte umgehend entfernen.

  1. Anwendbares Recht 

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Hamburg.

 

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