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Barrierefreies Internet – Nutzbar und zugänglich für jedermann!

Barrierefrei im Internet surfen

Warum barrierefreie Websites für alle wichtig sind

Das Internet ist für alle da! Dies bedeutet, dass alle Informationen und Funktionen auf einer Website für alle Menschen zugänglich sein sollten – unabhängig von ihrer körperlichen, geistigen oder technischen Situation. Dies gilt auch für externe Daten wie Formulare und Bedienungsanleitungen. Wir möchten, dass das Internet für alle eine Bereicherung ist und jeder die gleichen Chancen hat.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet eigentlich?

Die EU hat am 26. Oktober 2016 die Richtlinie zu Barrierefreiheit im Internet (2016/2102) verabschiedet. Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass Websites und mobile Anwendungen von öffentlichen Stellen, wie Behörden und Ämtern, für alle Nutzer zugänglich sind. Betreiber müssen hierbei die vier Grundprinzipien der WCAG (Web-Content-Accessibility-Guidelines) berücksichtigen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Einfachheit und Eindeutigkeit der Darstellung, sowie anderweitige Software-Systeme.

Durch kompatible Internet-Browser sind alle Bürger/Innen in der Lage die Website auf verschiedenstem Wege ansteuern zu können, falls anderweitige Probleme auftreten. Diese sind imstande, über den Quellcode den kompletten Inhalt einer Website auszulesen oder weitere barrierefreie Websites aufzurufen und vieles mehr!

Jeder kann durch die EU-Richtlinie für Barrierefreiheit im Internet profitieren!

Seit dem 23. September 2018 ist die EU-Richtlinie für Barrierefreiheit im Internet in Kraft. Diese besagt, dass der Zugang zu Informationen und Kommunikation auf diversen Plattformen für alle Menschen, unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Fähigkeit, barrierefrei sein muss. Allerdings gilt dies bislang noch nicht für alle Angebote – sondern nur für diejenigen, die für EU-Bürger besonders wichtig sind. Dazugehören zum Beispiel Beratungsangebote in Bürger- und Sozialämtern oder aber die Dienste der Bundesagentur für Arbeit. Trotzdem ist dies ein großer Schritt in Richtung Inklusion und Teilhabe aller Menschen an unserer Gesellschaft.
Das Ziel ist es, Menschen mit Behinderung die Chance zu geben, für sich selbst zu sprechen und auf Informationen und Dienste öffentlicher Stellen selbstständig zuzugreifen. Dadurch wird ihnen die Möglichkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft geboten.

EU-Richtlinie und wer davon betroffen ist

Alle öffentlichen Einrichtungen in der EU müssen die Anforderungen an einen barrierefreien Online-Auftritt erfüllen. Dazu gehören nicht nur alle Verwaltungsebenen – sowohl auf Bundes- und Landesebene als auch lokale Einrichtungen – sondern auch Krankenhäuser und verschiedene Dienstleister wie kommunale Verkehrsbetriebe.

Warum Barrierefreiheit für die zukünftigen Unternehmen so wichtig ist

Google hat ein Programm namens „Google Barrierefreie Websites“ gestartet, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Websites für alle Nutzer zugänglich zu gestalten. Als Teil dieses Programms wird Google Unternehmen belohnen, die sich bemühen, ihren Webauftritt für alle zugänglich zu machen.
Es ist wirklich für alle eine gute Nachricht, dass barrierefreies Internet immer mehr zum Standard wird. Sowohl die Nutzer, die in vollem Umfang auf die Inhalte zugreifen können, als auch der Website-Betreiber, der seinen Kundenkreis erweitern und eine bessere Platzierung in den Suchmaschinenergebnissen erzielt. Denn auch Google nimmt Websites, die den Anforderungen an barrierefreies Internet entsprechen, positiv auf und belohnt diese zukunftsorientiert im organischen Ranking.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Ganz gleich, ob Sie eine konkrete Projektanfrage oder einfach nur eine coole Startup-Idee haben – wir haben eine hervorragende Espresso-Maschine und können es kaum erwarten, mit Ihnen zu brainstormen und uns Ihre Ideen anzuhören!